Unfall? Wir helfen!

Fachmann – Ihr KFZ Gutachter im Schwerpunktgebiet Gutachten und Kostenvoranschläge für Haftpflichtschäden an Kraftfahrzeugen jeder Art.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

Bequem bis zu Ihrem Fahrzeug – Mit unserem mobil-Service ist selbst vor Ihrer Haustür eine Begutachtung möglich.

Ihr Kfz-Gutachter in Ihrer Umgebung.

Das Sachverständigenbüro fachmann beschäftigt erfahrene und qualifizierte Sachverständige, die durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft zertifiziert sind. Dank unseren Sachverständigen, die langjährige Erfahrung in der Sachverständigenbranche gesammelt haben, bieten wir Ihnen im Schadenfall eine schnelle und reibungslose Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges. Ziel ist bei jedem Schadenfall eine objektive und unabhängige Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges zu gewährleisten.

Ganz unserem Slogan gerecht „Unfall? – Wir helfen!“ ist unser Ziel, Ihren Schadenfall zügig durch die Bearbeitungsschleifen der Versicherungen zu bringen. Wir erfragen intern stetig den Sachstand Ihres Schadenfalles, damit Ihr Fall wegen fehlenden Dokumenten nicht pausiert wird. Wir legen größten Wert auf Ihre Zufriedenheit und stehen unabhängig an Ihrer Seite.
Bereits in mehreren tausend Schadenfällen haben wir Geschädigte erfolgreich betreut. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen und genießen Sie eine angenehme Schadenabwicklung.

Ihr KFZ Fachmann Team

Ihre Vorteile mit uns im Überblick

  • Sofortige Terminabsprache
  • Auftragsannahme ohne Vorkassenleistung
  • Bevorzugte Abrechnung mit der Versicherung
  • Pausierung der Gutachterkosten bis zu einem Jahr
  • Interne Sachstandabfrage bei den Versicherungen
  • Hilfestellung für Fragen und Informationen
  • Betreuung der Schadenabwicklung

Ihr Weg zum Gutachten.

Egal ob Gutachten oder Kostenvoranschlag – Wir nehmen Ihren Auftrag entgegen!

Bereits in mehreren tausend Schadenfällen haben wir Geschädigte erfolgreich betreut. Nach einem Verkehrsunfall weiß man meist nicht, welche Schritte man bei der Schadensregulierung unbedingt beachten muss. Wir beraten Sie kostenfrei! – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von den Vorteilen eines professionellen Teams.

1.
Kontaktieren Sie uns

Sofortige Terminabsprache

Bequem per Anruf, Whatsapp-Nachricht oder e-Mail erreichen Sie unseren fachmann-Kundenservice, der sodann Ihren Wunschtermin einrichtet.

2.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug

Erstellung Ihres KFZ-Gutachtens

Dank unserem perfekt eingespieltem Team ist eine Begutachtung an Ihrem Wunschort möglich. Mit der Erstellung wird Ihr Gutachten mittels elektronischem Verfahren direkt an die Zuständige Versicherung weitergeleitet. Zeitgleich erhalten Sie postalisch Ihr fachmann-Gutachten.

3.
Ihre Schadenbetreuung

Regulierung der Versicherung

Unser Kundenservice erfragt intern stets den Sachstand Ihres Schadenfalles, damit Ihr Anliegen möglichst zügig seitens der Versicherung bearbeitet wird.

4.
Ihr Fahrzeug repariert

Auftrag abgeschlossen

Gerne können Sie Ihren Schaden fiktiv Abrechnen lassen (netto Auszahlung) oder eine Reparaturwerkstatt in Auftrag geben. Ihren Wünschen entsprechend begleiten wir Sie in Ihrem Schadenfall auch nach der Begutachtung.

Fragen und Antworten

Sie haben eine Frage und suchen hierzu die passende Antwort? Wir haben die häufig gestellten Fragen aufgelistet und für Sie bestmöglich beantwortet.

Rechtsstreit – Wer ist schuld?

Keiner kann Ihnen das Recht nehmen, einen Anwalt zu beauftragen. Erklären Sie dem Anwalt Ihres Vertrauens den Sachverhalt. Wir schicken das Schadengutachten zu Ihrem Anwalt und bewahren den Kontakt bis Ihr Schadenfall abgeschlossen ist.

Abrechnung - Wer bezahlt den Gutachter?

Egal ob Kostenvoranschlag oder Gutachten „Wir helfen“ Ihnen im Schadenfall.

Für uns gibt es keinen Unterschied, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, der Service bleibt gleich. Grundsätzlich arbeiten wir nicht unter Vorkasse und unsere Abrechnung bevorzugen wir möglichst direkt mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie im Recht sind, entstehen Ihnen keine Kosten, denn die gegnerische Versicherung muss den Sachverständigen Ihrer freien Wahl bezahlen.

Falls Sie mal nicht genau wissen, ob Sie im Recht sind – Profitieren Sie von unserem Service, denn sogar bei Problemfällen pausieren wir unsere Kosten und warten wir bis zu einem Jahr auf Regulierung der Versicherung, damit Sie eine Sorge weniger haben.

Kostenvoranschlag vom Gutachter

Weg von der gängigen Sicht, dass Kostenvoranschläge nur durch die Werkstatt erstellt werden können! Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mit dem ersten Telefonat sagen, dass sie keinen Gutachter für einen Kratzer/Bagatellschaden zahlen. Da Sie im Recht sind, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung  übernommen. Sie müssen nicht in Vorkasse treten, denn wir rechnen direkt mit der zuständigen Versicherung ab. fachmann Ihr KFZ Gutachter erstellt Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation und überprüft mit Ihrem Auftrag, ob eine Wertminderung durch einen kleinen Kratzer eingetreten ist. Diese Überprüfung kann Ihre Werkstatt nicht durchführen. Für Ihre Zufriedenheit machen wir diese Überprüfung kostenfrei.

* Bagatellschaden.
Bei Schäden die weit unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, d.h. eine Schadenshöhe von bis max. 1.000,-€ erzielt wird, spricht man von Bagatellschäden. Bei solcher Art von Schäden erstellen wir Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation.

Reparaturrechnung - muss ich die selber zahlen?

Sie möchten Ihr Fahrzeug schleunigst repariert haben? Nachdem wir den KFZ-Schaden unter Beweissicherung gestellt und eine Freigabe erteilt haben, können Sie den direkten Weg in die Werkstatt nehmen. Es steht ganz in Ihrer Wahl, ob Sie den Herstellervertrieb oder eine freie Werkstatt den Reparaturauftrag geben möchten. Wir bestätigen mit unserem Gutachten der Versicherung den entstandenen Schaden und helfen Ihnen für eine zügige Begleichung der Reparaturrechnung. Während dieser Zeit bleiben wir mit Ihrer Werkstatt und der Versicherung in Kontakt.

Fiktive Abrechnung – Den Schaden netto abrechnen

Sie möchten Ihr Fahrzeug aus Eigenenergie oder gar nicht reparieren?

Sie können die *fiktive Abrechnung als mögliche Abrechnungsvariante bevorzugen. Nachdem wir Ihr Fahrzeug besichtigt und ein Gutachten erstellt haben, zahlt die Versicherung Ihnen den Netto-Schaden und die Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeuges. In Ihrem Gutachten erstellen wir Ihnen eine Übersicht zu den einzelnen Positionen, damit Sie Ihre Entscheidung frei treffen können. Selbst im Totalschadenfall können Sie eine fiktive Abrechnung bevorzugen.
*fiktiv = geschätzt; angenommen. Die fiktive Abrechnung besteht vorerst aus annehmbaren Werten, da bis zur Reparatur der tatsächliche Schaden nicht eindeutig bewiesen ist. Selbstverständlich sind Sachverständige für diese Schadensschätzung da, doch nur die Reparatur kann die Schätzung des Sachverständigen beweisen. Daher spricht man von einer annehmbaren/ fiktiven Abrechnung.

Totalschaden was nun?

Kein Grund zur Sorge, denn die Versicherung zahlt den Wert Ihres Fahrzeuges. Wenn der Schaden höher als der Wert Ihres Fahrzeuges ist, redet man von einem Totalschaden. Die fiktive Abrechnung erfolgt hier: „*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertangebot“.

*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Im Totalschadenfall zahlt die Versicherung Ihnen den durch uns ermittelten Wiederbeschaffungswert. Da Ihr Fahrzeug trotz Unfall für einen Aufkäufer interessant sein könnte, werden im Bietverfahren Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler eingeholt. Das Fahrzeug müssen Sie nicht an den Höchstbietenden verkaufen, aber das Angebot gilt als Wert für die Abrechnung der Versicherung. Wenn mal keine Kaufangebote da sind, wird der Restwert als „null“ beziffert. Die Versicherung zahlt Ihnen in jedem Fall des Totalschadens den Fahrzeugwert abzüglich Restwertangebot.

Wiederbeschaffungswert:
Wir schätzen nicht Ihr Fahrzeugwert, sondern bewerten Ihr Fahrzeug ausführlich!
Mit jedem Gutachten bewerten wir Ihr Fahrzeug ausführlich. Dank dem DAT-System SilverDatII bewerten wir Ihr Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert und in jedem unserer Gutachten ist ein ausführliches Bewertungsprotokoll inkl. Auflistung der  Sonderausstattungen Ihres Fahrzeuges beigefügt.

Restwertangebot:
Im Bietverfahren holen wir für Ihr beschädigtes Fahrzeug verbindliche Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler ein. Ihnen liegt danach die freie Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug an den Höchstbietenden verkaufen möchten oder nicht.

Totalschaden und Sie möchten Ihr Auto weiterhin fahren?

130% Regelung/ Integritätsgrenze/ Opfergrenze
Sie möchten Ihr geliebtes Auto weiterhin fahren, obwohl es jetzt einen Totalschaden erlitten hat? Ihr geliebtes Auto bleibt bei Ihnen, solange Sie es möchten. In diesen Fällen helfen wir Ihnen mit der sogenannten Integritätsgrenze /Opfergrenze, in dem Sie Ihren Schaden bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert geltend machen können. Die Versicherung zahlt Ihren Fahrzeugschaden bis zu 130% des Fahrzeugwertes und Sie können Ihr vertrautes Auto weiterhin nutzen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

In jedem Gutachten listen wir die voraussichtliche Nutzungsausfalldauer/Reparaturdauer Ihres Fahrzeuges auf. Selbstverständlich können Sie sich während der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Mietwagen in der Fahrzeugklasse nehmen. Die Kosten werden entsprechend von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sie möchten den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges erstattet haben?

Dann erstellen wir Ihre Reparaturbestätigung!

Nach der Behebung des Schadens überprüfen wir das Reparaturergebnis und stellen Ihnen eine Reparaturbestätigung mit Lichtbilddokumentation aus. Mit dieser Bestätigung können Sie den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges geltend machen und haben für die Zukunft einen schriftlichen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde.

Kaskoschaden

fachmann ist zwar spezialisiert für Haftpflichtfälle, jedoch gehören Kaskoschäden auch zu unserem Repertoire. Wenn Sie mal selbstverschuldet sind, erstellen wir gerne Ihr Kaskogutachten, damit die Begutachtung durch Ihr vertrautes fachmann-Team erfolgt.

So nehmen Sie Kontakt zu uns auf

fachmann Ihr KFZ Gutachter hat sich im Laufe der Jahre spezialisiert auf Haftpflichtschäden. Im Schadenfall sind wir stets für Sie erreichbar und betreuen Sie auch nach der Erstellung Ihres Gutachtens oder Kostenvoranschlages. Wir erfragen intern stets den Sachstand Ihres Schadenfalles, damit Ihr Anliegen möglichst zügig seitens der Versicherung bearbeitet wird. Von all diesen Vorteilen können Sie im Schadenfall durch unseren Service profitieren. Wir erstellen nicht nur Ihr Gutachten/Kostenvoranschlag, sondern kümmern uns speziell um Ihr Anliegen und begleiten Sie im Zuge Ihrer Schadenabwicklung.

Mainz-Kastel

Wiesbadener Str. 64-66
55252 Mainz-Kastel

Mobiler Service möglich

Dietzenbach

Babenhäuser Str. 49
63128 Dietzenbach

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Groß-Gerau und Umgebung

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